Erd- und Kiesaushub aus PFOA-belasteten Gebieten im Landkreis Altötting
02.07.2023

Die aktuelle Problematik, dass PFOA (Perfluoroctansäure) durch verschiedene Chemiebetriebe im Landkreis Altötting emittiert und sich diese Chemikalie im Boden und Grundwasser angereichert hat, ist seit einigen Jahren bekannt. Hierüber wurde bereits auch mehrfach in der Presse berichtet. Uns als zertifiziertes und umweltbewusstes Entsorgungsunternehmen ist es ein großes Anliegen, Sie über die weitere Vorgehensweise zu informieren.

Grundsätzlich MUSS jeder Bodenaushub von einem PFOA-belasteten Gebiet (Plan anbei) mengenunabhängig auf PFOA im Eluat untersucht werden. Wenn der Bodenaushub den Z0 Wert mit einem Wert von <0,1 µg/l entspricht, kann dieser normal über die Deponie in Kastl entsorgt werden. Diese Vorgehensweise muss bei Oberboden ebenfalls angewendet werden. Wenn der PFOA-Wert überschritten wird, steigen die Entsorgungs- sowie auch die Transportkosten in unbestimmte Höhe. Zudem können weiterreichende Analysen z. B. nach DepV erforderlich sein.

Die Beprobung muss durch einen Sachverständigen mit der Berechtigung zur Beprobung nach LAGA PN 98 durchgeführt und anschließend durch ein zugelassenes Labor untersucht werden. Die Anzahl der Analysen richtet sich nach der Menge an zu entsorgenden Aushubmaterial, jedoch sind mindestens zwei Analysen erforderlich. Wir können Ihnen den Komplettservice mit Beprobung nach LAGA PN 98, Versand der Proben, Auswertung der Analysen, sowie die Suche nach einer geeigneten Entsorgungsanlage anbieten. Herr Christoph Färber besitzt die Berechtigung zur Beprobung nach LAGA PN 98 und hat mittlerweile auch langjährige Erfahrung in diesem Segment.

Es ist aber leider nicht möglich, vorab Container zu stellen, bei uns zwischenzulagern und erst dann zu beproben. Die Beprobung muss vor Ort vor dem Entsorgungsbeginn erfolgen. Nach Bekanntwerden der Analyseergebnisse kümmern wir uns um die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung. Sollte sich ein Bauvorhaben im Randbereich des PFOA-Gebietes befinden, ist eine Abklärung mit dem Fachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Altötting notwendig. (Tel: 08671/502-726)

Für Fragen bzw. vorherige Abklärung stehen wir Ihnen jederzeit und gerne zur Verfügung.